Voraussetzungen
- Migrationshintergrund
- dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
- erfüllte Schulpflicht
- absolvierter Integrationskurs oder Sprachniveau B1
- arbeitsuchend
- Leistungsbezug SGB II oder SGB III oder Nichtleistungsempfänger
- Beschäftigte, die im Beruf weiterkommen möchten
Inhalt
- begleitender Qualifizierungsanteil mit Berufsorientierung oder in den Berufsfeldern Lager/Logistik, Wirtschaft/Verwaltung/EDV, Küche/ Service/ Hauswirtschaft, Produktion oder Pflege
- berufsbezogener Sprachunterricht
Zielsetzung
Durch die zielgerechte berufsbezogene Sprachförderung sollen die Teilnehmer sprachlich und fachlich so gut qualifiziert werden, dass sie leichter eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt finden.
Informationen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


